Air Partner - 08 Okt 2018
Wenn Sie sich in der Welt des Flugzeugcharterns noch nicht so gut auskennen, werden Sie eventuell den ein oder anderen Fachbegriff noch nicht gehört haben. Aber keine Sorge! Wir haben für Sie eine Liste mit der gängigsten Fachterminologie zusammengestellt.
Ihnen stehen natürlich auch jederzeit unsere Charter-Experten zur Verfügung, die Ihnen sämtliche Fragen rund um das Thema Flugzeugcharter beantworten können.
Zum Schutz vor Übermüdung sehen gesetzliche Bestimmungen vor, dass Piloten und Kabinenbesatzung (Crew) nur eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag fliegen dürfen. Dies kann den Flugplan eines Charterfluges beeinflussen. Insbesondere auf Langstreckenflügen oder bei Tagesflügen kann es vorkommen, dass eine zweite Crew eingesetzt werden muss, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzeiten eingehalten werden können.
Das Flugzeug fliegt mit den Gästen zum Zielort. Anschließend fliegt die Maschine wieder zurück zu ihrem Heimatflughafen oder zum nächsten Einsatzort, um dann weitere Aufträge durchzuführen. Am Tag des Rückflugs fliegt die Maschine dann wieder leer zum Zielort und bringt die Gäste wieder zum Ausgangsort zurück.
Diese Leerflüge werden auch „Empty Leg“ oder „Positionierungsflug“ genannt.
Bei Temperaturen unter null Grad Celsius müssen Flugzeuge enteist werden, z.B. um Schnee und Eis, die sich während der Standzeit auf den Tragflächen aufgebaut haben, zu entfernen. Hierfür werden Enteisungsmaschinen benötigt, die in der Regel nicht im Charterpreis inkludiert sind, sondern nach dem Flug nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Dies sind auch Positionierungsflug oder Leerflug genannte Flüge z.B. zum Abflugsort, von oder zurück zur Basis oder zu einem weiteren Einsatzort des Flugzeuges.
Handlingsagenten sind an den Flughäfen ansässige Unternehmen, die das Flugzeug während der Bodenzeit am Flughafen abfertigen. Sie kümmern sich um alle Dinge, die am Boden zu organisieren sind, wie z.B. das Einchecken, die Passagier- und Gepäcktransporte, die Betankung des Flugzeugs etc.
Die Fluggesellschaften behalten sich das Recht vor, bei starken Abweichungen des Kerosinpreises zwischen dem Zeitpunkt der Bestätigung und dem Zeitpunkt des Abfluges, die Kosten anzupassen. Diese werden meist im Anschluss an den Flug weitergereicht.
Verbleibt das Flugzeug bis zum Rückflug vor Ort, spricht man von einem Layover (im Gegensatz zur Doppelrotation). Dies ist nur möglich, wenn das Flugzeug für die Dauer des Aufenthaltes keine weiteren Verpflichtungen hat und der Flughafen einen Platz zum Parken zur Verfügung stellen kann. Auf den meisten Strecken wird dies die kostengünstigste Möglichkeit sein, da die Flugstunden dadurch reduziert werden.
OAC = Off Airport Check-In: Ein Check-In kann auch an einem Punkt außerhalb des Flughafens arrangiert werden, zum Beispiel in einem Hotel oder auf einem Kreuzfahrtschiff. Das Check-In Personal kommt mit Bordkarten und Gepäckanhänger vor Ort. Die Passagiere werden eingecheckt, erhalten schon ihre Bordkarten und das Gepäck wird in einem versiegelten Transport zum Flughafen gefahren. Die Gäste können dann am Flughafen direkt zur Passkontrolle (wenn nötig) und weiter zum Flugsteig gehen. Ein Off-Airport Check-In muss mit ausreichend Vorlaufzeit zum Abflug stattfinden. Die bei einem OAC anfallende Zusatzkosten ergeben sich aus der Anzahl der Passagiere, den Personalkosten und dem Gepäcktransport. Ein OAC eignet sich besonders für Veranstaltungen oder Incentives mit größeren Gruppen. Er verkürzt den Aufenthalt am Flughafen erheblich und die eingesparte Zeit kommt den oftmals straffen Zeitplänen eines Events sehr entgegen.
Wenn ein Flugzeug auf Layover Basis gechartert wurde, benötigt es für die Stehzeit am Zielort eine Parkgenehmigung. Die Kosten hierfür sind im Charterpreis enthalten. Die meisten Flughäfen haben ausreichende Parkkapazitäten. Je nach Flughafen und bei Großereignissen kann es aber dazu kommen, dass diese Kapazitäten nicht ausreichen. In diesen Fällen müsste das Flugzeug an einem benachbarten Flughafen parken.
Die Tragfähigkeit eines Flugzeugs inklusive Passagiere, Gepäck und Fracht.
Eine Preisindikation ist eine Preisidee basierend auf Erfahrungen, die wir mit gleichen oder ähnlichem Fluggerät auf einer vergleichbaren Strecke erlangt haben. Sie sind sehr nützlich, wenn der Flug weiter im Voraus berechnet werden soll oder das genaue Datum oder die genaue Strecke noch nicht feststehen. Indikationen sind nur eine Einschätzung mit den bekannten Faktoren und zeigen keine wirkliche Verfügbarkeit der Flugzeuge an. Indikationen können von den endgültigen Charterpreisen abweichen und sind nicht verbindlich.
Es gibt 2 Arten von Slots, die für jeden Flug benötigt werden.
Ein Flughafenslot (engl. Airport Slot) bezeichnet ein Zeitfenster, während dessen eine Fluggesellschaft einen Flughafen zum Starten oder Landen eines Flugzeugs benutzen darf. Die Anzahl der verfügbaren Flughafenslots ist abhängig von der Kapazität eines Flughafens, die u. a. von Art und Anzahl der Start- und Landebahnen, von Art und Dauer der Passagierabfertigung, Wetterbedingungen, und von zeitlichen oder räumlichen Flugverboten abhängt.
Ein Airwayslot (auch ATC-Slot) wird von der Luftraumüberwachung Eurocontrol in Brüssel vergeben. Er dient der Koordinierung des zur Verfügung stehenden Luftraumes. Airwayslots weisen Flugzeugen je ein Startzeitfenster von 15 Minuten zu, in welchem der betreffende Flug beginnen darf.
Im Betrieb stellt der Flughafenslot zwar die Planungsgrundlage für die Flugbewegungen dar, doch erzwingt das Innehaben eines Airwayslots unter Umständen das Ändern der geplanten Abflugzeit. Fluggesellschaften haben die Möglichkeit, einen früheren Slot zu beantragen, falls einer frei werden sollte, oder Eurocontrol kann von sich aus einen früheren Slot anbieten.
Wenn die Flugstrecke die Reichweite eines Flugzeugtyps übersteigt, muss unterwegs eine Zwischenlandung zum Tanken eingelegt werden. Dieser Tankstopp dauert ca. 30 bis 60 Minuten je nach Flugzeugtyp und benötigter Kerosinmenge.
Flugzeug mit Turboprops verfügen über Propeller, die von einem Turbojet-Motor angetrieben werden. Sie werden in der Regel für regionale Routen von bis zu 3 Stunden eingesetzt.Turboprops haben im Vergleich zu einem Düsenflugzeug eine geringere Reichweite und Geschwindigkeit. Sie sind wirtschaftlicher und im Gegensatz zur Wahrnehmungen vieler Menschen sind die eingesetzten Modelle sehr modern und komfortabel.
Charterflugzeuge werden immer vorbehaltlich der Verfügbarkeit angeboten. Das bedeutet, sie sind verfügbar zum Zeitpunkt der Preisabgabe, aber die Kapazität kann danach jederzeit verkauft werden. Manche Fluggesellschaften stellen ihre Flugpläne für ein Jahr im Voraus fest, andere planen nur für sechs Monate oder sogar weniger im Voraus. Daher ist es immer ratsam, die Charterflüge so früh wie möglich zu planen.
Verkehrsrechte (engl. Traffic Rights) regeln den Luftverkehr zwischen Staaten auf der Basis bilateraler Luftverkehrsabkommen. In diesen Abkommen räumen sich die Vertragsstaaten gegenseitig bestimmte und genau beschriebene Verkehrsrechte(Freiheiten der Luft) ein, die den von ihnen jeweils designierten Luftfahrtunternehmen zur wirtschaftlichen Nutzung überlassen werden. Auf dem Gebiet der europäischen Union gilt ein so genanntes “open sky agreement”. Dies sagt u.a. aus, dass jedes in einem EU Staat zugelassene Flugzeug auf dem Territorium eines anderen EU Staates operieren darf. Wenn ein nicht in der EU zugelassenes Flugzeug für einen Flug innerhalb der EU gechartert wird, muss die Fluggesellschaft Verkehrsrechte für diesen Flug beantragen. Alle Airlines aus den Start- und Zielländern dieses Fluges müssen erklären, dass sie keine Einwände haben. (sogenannte „non-objections“). Sollte eine dieser Airlines Kapazitäten haben, den angefragten Flug selbst durchzuführen, kann sie Einwände äußern und den Flug selbst durchführen, selbst wenn der Flugpreis höher ist als der Angebotspreis der ursprünglich beauftragten Fluggesellschaft.
Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das Chartergeschäft!